11. Mai 2017

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firmen Multitrade Commerz GmbH / Multitrade Food & More GmbH
Dies sind die Bedingungen, zu denen wir gern mit unseren Partnern Geschäfte machen:

1. Geltung, zukünftige Geltung, widerstreitende AGB, Schriftform
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten in der jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge, selbst wenn sie nicht nochmals vereinbart wurden. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen, auch wenn sie von dem Partner mitgeteilt worden sind, binden uns nicht. Abweichenden AGB des Partners wird ausdrücklich widersprochen. Unser Stillschweigen gegenüber solchen AGB gilt nicht als Zustimmung. Sind unsere Bedingungen dem Partner nicht rechtzeitig bekannt gemacht worden, so finden sie trotzdem Anwendung, wenn der Partner anlässlich einer früheren Geschäftsverbindung mit der Käuferin auf diese Bedingungen hingewiesen wurde oder er sie kannte oder kennen konnte, z.B. durch Verweis auf Abrufmöglichkeiten im Internet.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, soweit die Erklärung nicht von vertretungsberechtigten Personen abgegeben werden.

2. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Soweit der Ausschluss des UN-Kaufrechts nicht möglich ist oder die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland nicht wirksam vereinbart werden kann, gilt das UN-Kaufrecht unter Ausschluss des ausländischen Rechts.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Chemnitz.
Vorstehendes gilt, soweit der Partner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Gerichtsstand ist Chemnitz, wenn der Partner zwar Verbraucher ist, aber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz des Partners zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht zu ermitteln ist. Wir sind jedoch in allen Fällen berechtigt, auch am Sitz oder Wohnort des Partners Klage zu erheben.

3. Termine, Verzögerungen, Haftung für Verzögerungen, Rücktritt, Leistungsfreiheit
Unsere Terminangaben sind un­ver­bind­lich, es sei denn, sie werden schrift­lich als verbindlich vereinbart. Für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren ungewöhnlichen Ereignissen, welche unsere Leistung nicht nur unwesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Brand, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Krieg etc., haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht gerade zu stehen. Das gilt auch, wenn sie bei unseren anderen Partnern (z.B. Spediteur) oder Lieferanten eintreten (Ausnahmen siehe unten 5). Solche Besonderheiten verlängern die Liefer- oder Abnahmefrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Leistung oder Abnahme frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Partner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt wurde und die Teilerfüllung für ihn nicht objektiv wertlos ist. Das gilt auch, wenn es dem Partner unzumutbar ist, diese Zeit zuzuwarten. Soweit sich die Annahme- oder Lieferzeit verlängert oder wir von der Annahme- oder Lieferverpflichtung frei werden, kann der Partner hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
Allerdings müssen wir, um uns auf diese Klausel berufen zu können, den Partner unverzüglich informieren.

4. Haftungsbeschränkung, Reklamationen, Gewährleistung, Mängelrüge
Sie wie auch wir müssen etwaige Mängel unverzüglich schriftlich (Fax, Brief) mitteilen. Deshalb verpflichten sich beide, Vertragsgegenstände so früh wie möglich auf Mängel zu untersuchen. Versteckte Mängel, die auch nach sorgfältigster Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
Handelsübliche Abweichungen beim Ausfall der Ware wie Farbe, Tönung, Sortierung usw. können nicht als Mängel angesehen werden. Für Sachschäden, die durch unsachgemäße Lagerung oder auf dem Versandweg entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Wir behalten uns vor, Ersatz zu liefern.
Unsere Fahrer oder die Frachtführer, Spediteure und deren Mitarbeiter prüfen die Ware nicht, sondern fahren sie nur. Diese Personen prüfen nicht, ob die abzuholende Ware vertragsgemäß ist und sie sind hierzu weder bevollmächtigt noch verpflichtet.
Bei gebrauchten Gegenständen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern ist diese Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung be­rech­tigt.
Unsere Haftung im übrigen richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Be­stimmungen. Sie ist jedoch in jedem Falle ausgeschlossen, soweit nicht eine wesentliche Pflichtverletzung vorliegt, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig begangen wurde.
Durch die Zahlung des Kaufpreises wird unser Recht, Mängelrügen zu erheben, nicht berührt. Aus der Zahlung kann nicht hergeleitet werden, dass keine Mängel vorhanden sind.

5. Ausnahmen von der Haftungsbeschränkung
Von der Haftung (Punkte 3 und 4) sind wir nicht befreit:
Wenn wir einen Mangel vorsätzlich verschweigen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen haben, ferner bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht, soweit Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit entstanden sind oder insoweit eine bestehende Haftpflichtversicherung Deckung gewähren muss. Für diesem Fall treten wir unseren Anspruch gegenüber der jeweiligen Versicherung in dem Umfange an den Verbraucher ab, als es uns gestattet ist. Für vertragstypische Schäden, die dem Partner infolge einer von uns zu vertretenen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Partner regelmäßig vertrauen darf und vertraut) entstanden sind, haften wir auch dann, wenn uns lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

6. Eigentumsvorbehalte
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Wertstellung aller Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis vor. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand bei Verzug wegzunehmen und zurückzuholen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt (außer gegenüber Verbrauchern) kein Rücktritt vom Vertrag.
Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung.

Ist die Sache des Partners als Hauptsache anzusehen, so hat der Partner uns anteilmäßig Miteigentum zu übertragen.

Soweit der Partner die Sache weiterverkaufen möchte, auch nach Verarbeitung oder Vermischung, so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet, aber die Forderung des Partners gegen den Dritten aus dem Weiterverkauf einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe unseres Rechnungswertes werden bereits jetzt an uns abgetreten und wir nehmen diese Abtretung an.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Partners nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

7. Preise, Aufrechnung
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten unsere Preise ausschließlich Verpackung, Versandkosten und Versicherungskosten.
Aufrechnungsrechte stehen dem Partner nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

8. Transport, Gefahrtragung, Versandkosten
Wir bestimmen den Spediteur oder Frachtführer. Kosten des Versandes oder Abholung gehen zu Lasten des Käufers, falls nichts anderes vereinbart wird. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer oder bei einer Beschlagnahme geht die Gefahr auf den Partner über. Wird der Versand durch den Partner verzögert, so stehen uns ab dem auf die Meldung der Versandbereitschaft folgenden Monat Ersatz der durch die Lagerung entstehende Kosten zu, mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages pro Monat. Weitergehende Ansprüche aus Annahmeverzug bleiben unberührt. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Partner zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tage der Bereitstellung oder Abholbereitscheft über. Wird der Transport ohne unser Verschulden auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, sind wir berechtigt, auf einem anderen Weg oder zu einem anderen zumutbaren Ort zu liefern.

9. Unwirksame Klauseln
Sofern eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein sollte, berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht.

10. Daten
Der Partner ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Partner unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten und speichern, soweit dies im Rahmen der Vertragserfüllung oder zur Wahrung be­rech­tigter Interessen erfolgt und kein Grund besteht anzunehmen, dass das schutzwürdige Interesse des Partners an dem Ausschluss der Verarbeitung dieser Daten überwiegt.

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